Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Hotel Villa Flora GmbH, Markus-Pernhart-Straße 5–7, 9220 Velden am Wörthersee, Firmenbuchnummer FN 369387 t, UID ATU66717868, E-Mail hotel@villa-flora.at, Telefon +43 4274 2130 (nachfolgend „Beherberger“), gelten für alle Verträge über die Vermietung von Zimmern und Apartments zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen (nachfolgend „Beherbergungsvertrag“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Vertragspartner“) mit dem Beherberger abschließt – gleich, ob die Buchung über das Online-Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort erfolgt. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Vertragspartners wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. „Gast“ ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt; als Gäste gelten auch Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienmitglieder). „Vertragspartner“ ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. „Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die auf der Website und im Online-Buchungssystem des Beherbergers enthaltenen Zimmer- und Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote des Beherbergers dar, sondern laden den Vertragspartner zur Abgabe eines verbindlichen Angebots ein.

2.2 Der Vertragspartner kann das Angebot über das Online-Buchungssystem des Beherbergers abgeben. Dabei gibt er nach Durchlaufen des Buchungsprozesses durch Anklicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Ferner kann das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden.

2.3 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Die Annahme erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail), wobei der Zugang der Buchungsbestätigung beim Vertragspartner maßgeblich ist. Nimmt der Beherberger das Angebot nicht innerhalb eines Tages an, gilt dies als Ablehnung mit der Folge, dass der Vertragspartner nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Abschluss des Beherbergungsvertrags von einer Anzahlung abhängig zu machen. In diesem Fall weist er den Vertragspartner vor Annahme auf die geforderte Anzahlung hin. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt und – sofern nichts anderes vereinbart ist – spätestens 3 Tage (einlangend) vor Beginn der Beherbergung zu leisten; liegt der Buchungszeitpunkt weniger als 3 Tage vor Anreise, am nächstfolgenden Werktag. Kosten der Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Buchungen über das Online-Buchungssystem gelten ergänzend die dort ausgewiesenen Zahlungs- und Ratenbedingungen.

2.5 Bei Buchung über das Online-Buchungssystem wird der Vertragstext gespeichert und dem Vertragspartner nach Absendung der Buchung samt diesen AGB in Textform (E-Mail) übermittelt.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Buchung kann der Vertragspartner seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

2.7 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer fremdsprachigen Fassung dieser AGB geht die deutsche Fassung vor.

2.8 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und E-Mails des Beherbergers (auch unter Berücksichtigung von SPAM-Filtern) zugestellt werden können.

2.9 Hinweis für Verbraucher: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht bei Verträgen über Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden, kein gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach dem FAGG. Es gelten die Stornobedingungen der Ziffer 3.

3. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr – Nichtanreise

3.1 Rücktritt durch den Beherberger: Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

3.2 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger aus sachlich gerechtfertigten Gründen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

3.3 Nichtanreise (No-Show): Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, ein späterer Ankunftszeitpunkt wurde vereinbart. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, bleiben die Räumlichkeiten bis längstens 12.00 Uhr des auf den vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert; der Aufenthalt wird ab dem vereinbarten Ankunftstag verrechnet. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag zählt, sofern der Gast nicht einen späteren Ankunftstag bekannt gibt.

3.4 Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühren: Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist ein Rücktritt nur gegen folgende Stornogebühren möglich: bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 %, in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % des gesamten Arrangementpreises. Abweichende Storno- und Zahlungsbedingungen einzelner Raten oder Pakete, die im Online-Buchungssystem beim jeweiligen Angebot ausgewiesen sind, gehen vor.

3.5 Behinderung der Anreise: Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der verhinderten Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt wieder auf, sobald die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, sind die angegebenen Preise Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und Abgaben; die Ortstaxe ist im Preis enthalten bzw. wird beim Angebot gesondert ausgewiesen.

4.2 Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Vertragspartner im Online-Buchungssystem bzw. in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

5. Beginn und Ende der Beherbergung

5.1 Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen, sofern der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet. Wird ein Zimmer erstmalig vor 15.00 Uhr in Anspruch genommen, zählt die vorhergehende Nacht als erste Übernachtung, sofern nicht vorab anderes mit der Rezeption vereinbart wurde.

5.2 Die gemieteten Räume sind am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die Räume nicht fristgerecht freigemacht werden.

6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2 Eine sachliche Rechtfertigung liegt beispielsweise vor, wenn Räume unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Beherbergers.

7. Gewährleistung

7.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Ist die Leistung mangelhaft, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Gegenüber Unternehmern hat der Beherberger bei behebbaren Mängeln die Wahl der Art der Abhilfe.

8. Rechte und Pflichten des Vertragspartners

8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge zu bezahlen, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind.

8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.

8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger für jeden Schaden, den er, der Gast oder sonstige Personen verursachen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen.

8.4 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, stehen dem Beherberger das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den eingebrachten Sachen zu, zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag.

8.5 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

9. Haftung des Beherbergers

9.1 Der Beherberger haftet dem Vertragspartner aus allen vertraglichen, gesetzlichen und deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwandsersatz nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

9.2 Die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist die Haftung – ausgenommen Personenschäden – auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um krass grobe Fahrlässigkeit handelt.

9.3 Für eingebrachte Sachen haftet der Beherberger gemäß §§ 970 ff ABGB. Die Haftung besteht, wenn die Sachen dem Beherberger oder den von ihm befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Der Beherberger haftet nicht, wenn er beweist, dass der Schaden weder durch ihn oder seine Leute verschuldet noch durch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen verursacht wurde. Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden, kann die Ersatzpflicht gemindert werden oder entfallen. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von 550 Euro; im Übrigen ist die Haftung gemäß § 970a ABGB mit 1.100 Euro beschränkt. Darüber hinaus haftet der Beherberger, wenn er die Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder der Schaden von ihm oder seinen Leuten vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Betriebs gewöhnlich in Verwahrung geben. Kommt der Vertragspartner oder Gast der Aufforderung, Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger insoweit aus der Haftung befreit.

10. Tierhaltung

10.1 Tiere sind im Beherbergungsbetrieb grundsätzlich nicht gestattet und dürfen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen besondere Vergütung mitgebracht werden.

10.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses während des Aufenthalts ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder auf eigene Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

10.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- bzw. Privathaftpflichtversicherung zu verfügen, die durch Tiere verursachte Schäden deckt. Der Nachweis ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

10.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger zur ungeteilten Hand für Schäden, die mitgebrachte Tiere anrichten, einschließlich Ersatzleistungen des Beherbergers gegenüber Dritten.

11. Beendigung des Beherbergungsvertrags – vorzeitige Auflösung

11.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, endet er mit Zeitablauf.

11.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen, abzüglich dessen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme erspart oder durch anderweitige Vermietung der Räume erhalten hat.

11.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

11.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, können die Vertragsparteien den Vertrag bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende auflösen.

11.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast (a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Beherberger, dessen Leuten oder Dritten das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer strafbaren Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; (b) von einer ansteckenden Krankheit oder einer über die Beherbergungsdauer hinausgehenden Krankheit befallen oder sonst pflegebedürftig wird; (c) vorgelegte Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

11.6 Wird die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt (z. B. Elementarereignisse, Streik, behördliche Verfügungen) unmöglich, kann der Beherberger den Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits kraft Gesetzes als aufgelöst gilt oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung, Schlussbestimmungen

12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Schutzbestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Beherbergers vereinbart. Für Verbraucher mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG; Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden und können den Beherberger an dessen Sitz klagen.

12.3 Verbraucherstreitbeilegung: Der Beherberger ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher können sich an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien (www.verbraucherschlichtung.at), wenden.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dem nicht zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.